Recht und Regeln

Lkw-Fahrverbot in Deutschland 2026 und 2027 – Kalender

Wann Lkw über 7,5 t oder mit Anhänger in Deutschland nicht fahren dürfen: Sonn- und Feiertage 0–22 Uhr, Ferien-Samstage. Kalender 2026/2027, Ausnahmen, Bußgelder.

· Bewerbox-Redaktion · 6 Min. Lesezeit

Lkw-Fahrverbot in Deutschland 2026 und 2027 – Kalender
Illustration mit KI erstellt

In Deutschland stehen Lkw an manchen Tagen still. Das Fahrverbot gilt an jedem Sonntag, an bestimmten Feiertagen und – in den Sommerferien – samstags auf einem Teil der Autobahnen. Hier finden Sie, für wen es gilt, zu welchen Zeiten und an welchen Tagen 2026 und 2027.

Das ist eine allgemeine Information nach deutschen Vorschriften, keine Rechtsberatung. Bei ungewöhnlicher Ladung oder Strecke fragen Sie Ihre Disposition.

Für wen gilt das Fahrverbot?

Das Verbot gilt für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern, einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten:

  • Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
  • Anhänger hinter Lkw.

Beim Anhänger nennt die Vorschrift keine Gewichtsgrenze für den Lkw. Private Fahrten sind nicht betroffen. Das Verbot gilt auf deutschen Straßen – auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.

Sonn- und Feiertage: von 0 bis 22 Uhr

An jedem Sonntag und an den in der Vorschrift genannten Feiertagen (§ 30 Abs. 4 StVO) dürfen betroffene Lkw von 0 bis 22 Uhr nicht fahren. Ab 22 Uhr darf wieder gefahren werden.

Wichtig: Das Verbot gilt nur an den Feiertagen aus dieser Liste – nicht an jedem Feiertag eines Bundeslandes. An Heilige Drei Könige, Mariä Himmelfahrt oder Buß- und Bettag zum Beispiel gibt es kein Lkw-Fahrverbot. Einige Feiertage der Liste gelten nur in bestimmten Bundesländern – dann gilt das Verbot nur auf den Straßen dieser Länder.

Kalender 2026

Datum Feiertag Wo
Do 01.01.2026 Neujahr bundesweit
Fr 03.04.2026 Karfreitag bundesweit
Mo 06.04.2026 Ostermontag bundesweit
Fr 01.05.2026 Tag der Arbeit bundesweit
Do 14.05.2026 Christi Himmelfahrt bundesweit
Mo 25.05.2026 Pfingstmontag bundesweit
Do 04.06.2026 Fronleichnam Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Sa 03.10.2026 Tag der Deutschen Einheit bundesweit
Sa 31.10.2026 Reformationstag Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
So 01.11.2026 Allerheiligen Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Fr 25.12.2026 1. Weihnachtstag bundesweit
Sa 26.12.2026 2. Weihnachtstag bundesweit

2026 fallen der 3.10. und der 31.10. auf einen Samstag – das Verbot gilt dann am Samstag und am Sonntag (der 31.10. nur in den Ländern aus der Tabelle), frei ist nur die Zeit von 22 bis 24 Uhr. An Weihnachten gilt das Verbot drei Tage hintereinander: Freitag 25.12., Samstag 26.12. und Sonntag 27.12., jeweils von 0 bis 22 Uhr.

Kalender 2027

Datum Feiertag Wo
Fr 01.01.2027 Neujahr bundesweit
Fr 26.03.2027 Karfreitag bundesweit
Mo 29.03.2027 Ostermontag bundesweit
Sa 01.05.2027 Tag der Arbeit bundesweit
Do 06.05.2027 Christi Himmelfahrt bundesweit
Mo 17.05.2027 Pfingstmontag bundesweit
Do 27.05.2027 Fronleichnam Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
So 03.10.2027 Tag der Deutschen Einheit bundesweit
So 31.10.2027 Reformationstag Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Mo 01.11.2027 Allerheiligen Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Sa 25.12.2027 1. Weihnachtstag bundesweit
So 26.12.2027 2. Weihnachtstag bundesweit

2027 fallen der 1.5. und der 25.12. auf einen Samstag – das Verbot gilt dann am Samstag und am Sonntag (2.5. und 26.12.), jeweils von 0 bis 22 Uhr.

An Ostern (2026: 3.–6.4., 2027: 26.–29.3.) gilt das Verbot am Freitag, Sonntag und Montag, jeweils von 0 bis 22 Uhr. Der Samstag ist frei.

Ferien-Samstage: 1. Juli bis 31. August, von 7 bis 20 Uhr

Im Sommer kommt ein zweites Verbot hinzu (Ferienreiseverordnung): an jedem Samstag vom 1. Juli bis 31. August, von 7 bis 20 Uhr. Es betrifft dieselben Beförderungen wie das Sonntagsfahrverbot: Lkw über 7,5 t und Lkw mit Anhänger.

Dieses Verbot gilt nicht überall, sondern nur auf bestimmten Autobahnabschnitten und zwei Bundesstraßen (in beiden Richtungen, sofern nicht anders angegeben). Betroffen sind Abschnitte der A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7, A8, A9, A10, A45, A61, A67, A81, A92, A93, A99, A113 (nur Richtung Hamburg), A115, A831, A980, A995 sowie die B 31 (Stockach-Ost – Sigmarszell) und die B 96 (Berliner Landesgrenze – Neubrandenburg) außerhalb geschlossener Ortschaften. Die genauen Abschnitte (von Anschlussstelle zu Anschlussstelle) stehen in der Verordnung – prüfen Sie Ihre Strecke im aktuellen Verordnungstext oder im Lkw-Navi.

  • 2026: Samstage 4., 11., 18. und 25. Juli sowie 1., 8., 15., 22. und 29. August
  • 2027: Samstage 3., 10., 17., 24. und 31. Juli sowie 7., 14., 21. und 28. August

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Ausnahmen – wer trotz Verbot fahren darf

Beide Verbote gelten unter anderem nicht für:

  • kombinierten Verkehr Schiene–Straße: vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom Entladebahnhof bis zum Empfänger – an Sonn- und Feiertagen höchstens 200 km (eine längere Strecke am Sonntag fällt unter das Verbot), an Ferien-Samstagen ohne Grenze,
  • kombinierten Verkehr Hafen–Straße: zwischen Be- oder Entladestelle und Hafen im Umkreis von höchstens 150 km,
  • die Beförderung von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, frischen und lebenden Fischen sowie frischen Fischerzeugnissen, leicht verderblichem Obst und Gemüse,
  • die Beförderung bestimmter tierischer Nebenprodukte (Kategorie 1 und 2 nach EU-Verordnung),
  • Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge im Einsatz nach einem Unfall oder Notfall,
  • die Beförderung lebender Bienen,
  • Leerfahrten im Zusammenhang mit der Beförderung der genannten Lebensmittel, tierischen Nebenprodukte, Bienen und mit Bergungs- oder Abschleppeinsätzen (nicht beim kombinierten Verkehr).

An Ferien-Samstagen schreibt die Verordnung vor, die Fracht- oder Begleitpapiere mitzuführen und bei einer Kontrolle auszuhändigen. Für Sonn- und Feiertage steht das nicht ausdrücklich in § 30 StVO – die Papiere helfen aber, die Ausnahme nachzuweisen.

Außerdem kann die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen (an Ferien-Samstagen in dringenden Fällen und schriftlich). Sie ist mitzuführen und bei einer Kontrolle auszuhändigen.

Was kostet ein Verstoß?

Nach dem deutschen Bußgeldkatalog (BKatV):

Was Fahrer Halter (wenn er die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat)
Fahrt an einem Sonn- oder Feiertag 120 € 570 €
Fahrt an einem Ferien-Samstag (mehr als 15 Minuten) 60 € 150 €

Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.

Was heißt das in der Praxis?

  • Prüfen Sie vor Wochenenden und Feiertagen, durch welche Bundesländer Sie fahren – Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen gelten nur in einem Teil Deutschlands.
  • Planen Sie die Wochenruhezeit nach Möglichkeit so, dass sie in die Verbotszeit fällt.
  • Wenn Ihre Ladung unter eine Ausnahme fällt (z. B. frisches Fleisch), achten Sie darauf, die passenden Papiere dabeizuhaben.
  • Prüfen Sie an Ferien-Samstagen, ob Ihre Strecke über einen der genannten Abschnitte führt.

FAQ

Gilt das Verbot auch für einen Transporter bis 3,5 t?

Ein Transporter bis 3,5 t ohne Anhänger nicht – ohne Anhänger betrifft das Verbot nur Lkw über 7,5 t. Beim Anhänger nennt die Vorschrift keine Gewichtsgrenze: Sie erfasst Anhänger hinter Lkw, auch hinter leichteren Lkw (z. B. genau 7,5 t mit Anhänger). Ist Ihr Transporter als Lkw zugelassen und zieht er bei einer beruflichen Fahrt einen Anhänger mit Gütern, kann das Verbot gelten – fragen Sie vor der Fahrt Ihre Disposition.

Ab wann darf ich am Sonntag losfahren?

Ab 22 Uhr. Das Verbot gilt von 0 bis 22 Uhr.

Gilt das Verbot an jedem Feiertag eines Bundeslandes?

Nein. Nur an den Feiertagen aus § 30 Abs. 4 StVO. An anderen freien Tagen (z. B. Heilige Drei Könige in Bayern) dürfen Lkw fahren.

Darf ich an einem Ferien-Samstag eine andere Strecke fahren?

Ja – das Ferienreiseverbot gilt nur auf den in der Verordnung genannten Abschnitten. Außerhalb davon dürfen Sie samstags fahren.

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