Nutzungsbedingungen

Bedingungen zur Nutzung von Bewerbox

Stand: 02.10.2026

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer den Zugang zur Online-Plattform Bewerbox zur Verfügung. Bewerbox ist eine webbasierte Plattform, auf der Berufskraftfahrer aus Polen und anderen osteuropäischen EU-Staaten und Arbeitgeber aus Deutschland zueinanderfinden können. Die Plattform ermöglicht insbesondere die Einrichtung und Verwaltung von Nutzer-, Fahrer- und Unternehmensprofilen, die Veröffentlichung und Suche von Stellenanzeigen und Fahrerprofilen, die Abgabe und Verwaltung von Bewerbungen und Einladungen sowie die Kommunikation über das Nachrichtensystem der Plattform.

(2) Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website für Fahrer unter: https://bewerbox.de/de/dla-kierowcow und für Arbeitgeber unter: https://bewerbox.de/de/dla-pracodawcow.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie als Nutzer mit uns, Mariusz Derylak, Königsbergstraße 13, 97424 Schweinfurt, als Anbieter zur Nutzung unserer Plattform Bewerbox abschließen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung von Bewerbox auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Nutzungsvertrages dar.

(2) Durch die Registrierung für Bewerbox unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passworts oder durch die Anmeldung über ein Google-Konto gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Die Annahme erfolgt durch die Freischaltung des Nutzerkontos nach Bestätigung der E-Mail-Adresse beziehungsweise nach Abschluss der Registrierung über das Google-Konto und Auswahl der Kontoart.

(3) Registriert sich ein Nutzer als Fahrer, bestätigt er, volljährig zu sein. Er hat bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu seinem Namen und seiner E-Mail-Adresse zu machen und Änderungen unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren.

(4) Registriert sich ein Nutzer als Arbeitgeber, bestätigt er, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland zu handeln und zum Vertragsschluss sowie zur Registrierung des Unternehmens vertretungsberechtigt zu sein. Er hat vollständige und zutreffende Angaben zu Firma oder Geschäftsname, Geschäftsanschrift sowie zu seinem Namen und seiner E-Mail-Adresse als Inhaber des Nutzerkontos zu machen und Änderungen unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren.

(5) Die bei der Registrierung gewählte Rolle als Fahrer oder Arbeitgeber kann nachträglich nicht geändert werden.

(6) Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung eines Nutzerkontos besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, Registrierungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Plattformfunktionen und Inhalte

(1) Die Freigabe eines Unternehmensprofils durch den Anbieter bedeutet ausschließlich, dass der Anbieter die hinterlegten Angaben für die Nutzung der entsprechenden Plattformfunktionen akzeptiert hat. Der Anbieter kann hierbei Angaben des Unternehmens anhand öffentlich zugänglicher Quellen, insbesondere des Impressums, öffentlicher Register, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einer telefonischen Kontaktaufnahme, überprüfen. Die Freigabe stellt keine umfassende Prüfung des Unternehmens und keine Aussage über dessen Seriosität, Zuverlässigkeit oder Bonität dar.

(2) Fahrer können Unternehmen auf der Plattform bewerten. Der Anbieter überprüft nicht, ob der Fahrer bei dem bewerteten Unternehmen beschäftigt war, sich dort beworben hat oder sonst eigene Erfahrungen mit dem Unternehmen gemacht hat. Eine Bewertung ist frühestens 24 Stunden nach Registrierung des Fahrerkontos, höchstens fünfmal pro Tag und nur einmal je Unternehmen zulässig. Eine erneute Bewertung ersetzt die bisherige Bewertung. Bewertungen müssen einen Kommentar mit mindestens 10 und höchstens 1.000 Zeichen enthalten. Bewertungen werden erst nach Freigabe durch den Anbieter öffentlich angezeigt. Der Arbeitgeber kann auf jede veröffentlichte Bewertung öffentlich antworten und diese Antwort nachträglich ändern.

(3) Der Anbieter kann auf Grundlage der Angaben im Fahrerprofil und in einer Stellenanzeige einen Passungswert berechnen und anzeigen. Der Passungswert wird nach festen Regeln und ohne Einsatz eines KI-Modells berechnet. Er dient ausschließlich als Orientierungshilfe. Der Passungswert führt weder zu einer automatisierten Vorauswahl, Ausblendung oder Ablehnung von Fahrern noch ersetzt er die Entscheidung des Arbeitgebers.

(4) Der Arbeitgeber räumt dem Anbieter an den von ihm auf Bewerbox eingestellten Stellenanzeigen, Unternehmensangaben, Logos und sonstigen Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, diese Inhalte für die Bereitstellung und Bewerbung der Plattform sowie für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen in eigenen Kanälen des Anbieters zu vervielfältigen, zu bearbeiten, insbesondere automatisiert zu übersetzen, und öffentlich zugänglich zu machen. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung von Stellenanzeigen einschließlich Firmenname, Logo, Ort, Vergütung und Link zur Stellenanzeige in eigenen Kanälen des Anbieters, unabhängig davon, ob die Veröffentlichung unentgeltlich oder im Rahmen einer kostenpflichtigen Leistung erfolgt.

(5) Der Anbieter kann Stellenangebote von Unternehmen, die kein Nutzerkonto bei Bewerbox haben, aus öffentlich zugänglichen Quellen übernehmen und auf Bewerbox anzeigen. Solche Stellenangebote werden als übernommene Angebote gekennzeichnet und enthalten einen Hinweis darauf, dass das jeweilige Unternehmen kein Nutzerkonto bei Bewerbox hat. Bewerbungen auf diese Stellenangebote erfolgen ausschließlich über einen Link zum Bewerbungsweg des jeweiligen Unternehmens. Bewerbox erhält dabei keine Bewerbungsdaten des Fahrers.

§ 5 Zahlungsbedingungen/ Preise

(1) Die Registrierung und Nutzung von Bewerbox für Fahrer ist kostenlos. Für Arbeitgeber sind die Registrierung, das Einstellen von Stellenanzeigen und der Empfang von Bewerbungen ebenfalls kostenlos.

(2) Der Anbieter kann Arbeitgebern und sonstigen Unternehmen zusätzliche kostenpflichtige Leistungen anbieten. Hierzu gehören insbesondere:

a) die kostenpflichtige Bewerbung von Stellenanzeigen in externen Kanälen, einschließlich einer Hervorhebung auf der Plattform;
b) ein kostenpflichtiger Zugang zur aktiven Kandidatensuche sowie
c) kostenpflichtige Partnereinträge in Ratgebern, die als „Anzeige“ gekennzeichnet werden.

(3) Kostenpflichtige Leistungen stehen ausschließlich Nutzern zur Verfügung, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln. Der kostenpflichtige Zugang zur aktiven Kandidatensuche wird ausschließlich Unternehmen mit Sitz in Deutschland angeboten.

(4) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aufgeführten Preise, Leistungsumfänge und Konditionen. Maßgeblich sind die im Bestellprozess angezeigten Angaben.

(5) Die kostenpflichtige Bewerbung einer Stellenanzeige in externen Kanälen und ein kostenpflichtiger Partnereintrag sind jeweils einmalige Leistungen für den im Bestellprozess angegebenen Leistungsumfang und Zeitraum.

(6) Ein kostenpflichtiger Zugang zur aktiven Kandidatensuche wird nur angeboten, soweit diese Leistung auf der Plattform freigeschaltet ist. Der Zugang wird als monatliches Abonnement angeboten. Umfang, Preis, Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung ergeben sich aus der jeweils geltenden Preisliste und dem Bestellprozess. Auch im Rahmen eines kostenpflichtigen Zugangs zur Kandidatensuche werden Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Fahrern nicht angezeigt oder übermittelt. Der Arbeitgeber erhält Kontaktdaten eines Fahrers (die E-Mail-Adresse, mit der der Fahrer registriert ist, sowie die im Lebenslauf enthaltenen Kontaktdaten) ausschließlich, wenn sich der Fahrer selbst auf eine Stellenanzeige des Arbeitgebers beworben oder eine Einladung des Arbeitgebers ausdrücklich angenommen hat.

(7) Alle Preise verstehen sich in Euro. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weist der Anbieter keine Umsatzsteuer aus.

(8) Die Zahlung erfolgt über den im Bestellprozess angegebenen Zahlungsdienstleister und die dort angebotenen Zahlungsmethoden. Das Entgelt ist mit Abschluss der Bestellung fällig, soweit im Bestellprozess nichts anderes angegeben ist.

(9) Kann eine Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt werden oder wird sie zurückbelastet, ist der Anbieter berechtigt, die jeweilige kostenpflichtige Leistung nicht bereitzustellen oder bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zu sperren.

§ 6 Laufzeit und Löschung des Nutzerkontos

(1) Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Freischaltung des Nutzerkontos und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit über die hierfür vorgesehene Funktion im Nutzerkonto löschen. Mit der Löschung des Nutzerkontos endet das Nutzungsverhältnis. Bei einem laufenden kostenpflichtigen Abonnement gilt die Löschung des Nutzerkontos zugleich als Kündigung zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats. Bereits bestellte kostenpflichtige Einmalleistungen werden durch die Löschung des Nutzerkontos nicht erstattet.

(3) Ein kostenpflichtiger Zugang zur aktiven Kandidatensuche wird, soweit diese Leistung angeboten wird, als monatliches Abonnement abgeschlossen. Der Arbeitgeber kann das Abonnement jederzeit über die hierfür vorgesehene Funktion im Nutzerkonto zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündigen. Mit Ablauf des Abrechnungsmonats endet der Zugang zur kostenpflichtigen Kandidatensuche.

(4) Kostenpflichtige Einmalleistungen, insbesondere die Bewerbung von Stellenanzeigen in externen Kanälen und kostenpflichtige Partnereinträge, enden mit Ablauf des jeweils im Bestellprozess angegebenen Leistungszeitraums. Sie begründen keine wiederkehrende Zahlungspflicht.

(5) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Anbieter ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Nutzer wesentliche Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen verletzt. Soweit der Verstoß beseitigt werden kann, setzt eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich eine vorherige Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes innerhalb einer angemessenen Frist voraus.

§ 7 Umfang des eingeräumten Nutzungsrechtes

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Bewerbox im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Plattform oder einzelne Bestandteile der Plattform über die für die vertragsgemäße Nutzung technisch erforderlichen Vervielfältigungen hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

§ 8 Support

(1) Der Anbieter ist zu jeder Zeit um eine möglichst hohe Verfügbarkeit von Bewerbox bemüht. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder Verschuldens Dritter, nicht erreichbar ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, insbesondere Updates, die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag unter Berücksichtigung aller Feiertage im deutschen Bundesland Bayern zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen oder die vom Anbieter vorab angekündigt wurden.

(2) Bei schweren Fehlern, das heißt, wenn die Nutzung von Bewerbox nicht mehr möglich oder erheblich eingeschränkt ist, wird der Anbieter nach Kenntniserlangung die Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung unverzüglich im Rahmen seiner betrieblichen und technischen Möglichkeiten aufnehmen. Eine Zusicherung bestimmter Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Behebungsfristen ist hiermit nicht verbunden.

§ 9 Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen und Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, einen unbefugten Zugriff Dritter auf sein Nutzerkonto durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Er hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und darf sie Dritten nicht zugänglich machen.

(2) Dem Nutzer ist es nicht gestattet, Bewerbox mithilfe automatisierter Einrichtungen zu nutzen, Daten aus der Plattform automatisiert auszulesen oder technische Schutzvorrichtungen zu umgehen. Er ist verpflichtet, ein sicheres Passwort zu verwenden und verdächtige Aktivitäten unverzüglich an den Anbieter zu melden.

(3) Die eigenständige gewerbliche Vermarktung von Bewerbox als Dienstleistung, insbesondere durch den Weiterverkauf oder die Überlassung von Nutzerkonten oder Zugängen als „Reseller“, ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter ist untersagt.

(4) Dem Nutzer ist es untersagt, die zur Verfügung gestellte Software oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu rekonstruieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend erlaubt, insbesondere gemäß § 69e UrhG. Ebenso ist es dem Nutzer untersagt, Funktionalitäten oder die Systemarchitektur der Software zu analysieren, um diese ganz oder teilweise nachzubauen, nachzuahmen oder in vergleichbarer Weise zu nutzen, zu vermarkten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer verpflichtet sich, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterlassen, die darauf abzielen, Schutzmechanismen oder Zugriffsbeschränkungen der Plattform zu umgehen.

(5) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm auf Bewerbox hinterlegten oder übermittelten Angaben, Inhalte und Dokumente richtig, aktuell und rechtmäßig sind. Er stellt insbesondere sicher, dass er über die für die Veröffentlichung, Übermittlung und sonstige Nutzung erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen verfügt.

(6) Arbeitgeber sind insbesondere dafür verantwortlich, dass die von ihnen veröffentlichten Stellenanzeigen, Unternehmensangaben und sonstigen Inhalte rechtmäßig sind. Sie sind ferner dafür verantwortlich, die ihnen über Bewerbox übermittelten personenbezogenen Daten von Fahrern ausschließlich zur Anbahnung und Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.

§ 10 Folgen von Verstößen gegen die Nutzerpflichten

(1) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zur Plattform berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen die in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Pflichten verstößt oder sein Verhalten rechtswidrig oder rechtsverletzend ist.

(2) Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen oder der Anbieter auf andere Weise von einem möglichen Verstoß Kenntnis erlangt. Der Anbieter hat den Nutzer von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 11 Haftungsfreistellung

(1) Der Nutzer stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen frei, die insoweit von dritter Seite gegenüber dem Anbieter wegen Verletzung der in § 9 dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten des Nutzers erhoben werden. Der Nutzer ersetzt dem Anbieter alle Aufwendungen und jeden Schaden, der dem Anbieter aus einem solchen Anlass entsteht, insbesondere alle Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten. Diese umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Abmahnungen und deren Folgekosten, Gerichtsverfahren und damit verbundene Kosten, Schadensersatzforderungen, Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen und Ansprüche wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 12 Mängelhaftung/ Haftung

(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft von Bewerbox nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Für unentgeltlich bereitgestellte Funktionen übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung für eine bestimmte Verfügbarkeit oder einen bestimmten Funktionsumfang.

(2) Für den Fall, dass kostenpflichtige Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Nutzers in Anspruch genommen werden, haftet der Nutzer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Nutzerauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls an den Anbieter, sofern den Nutzer am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.

(5) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Übernahme einer Garantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels bleibt unberührt.

(7) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(8) Der Anbieter ist nicht Partei eines zwischen Fahrer und Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsverhältnisses und übernimmt keine Verantwortung für dessen Anbahnung, Abschluss, Durchführung oder Beendigung.

(9) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte oder übermittelte Inhalte, insbesondere Stellenanzeigen, Unternehmensprofile, Fahrerprofile, Bewertungen und Nachrichten, vorab auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Eignung zu überprüfen oder allgemein zu überwachen. Gesetzliche Prüf- und Handlungspflichten, insbesondere nach Kenntniserlangung von rechtswidrigen Inhalten oder nach Eingang einer Meldung gemäß § 13 dieser Nutzungsbedingungen bleiben unberührt.

Die Freigabe eines Unternehmensprofils oder einer Bewertung stellt keine Bestätigung ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Eignung dar.

§ 13 Meldung rechtswidriger Inhalte

(1) Nutzer und Dritte können Inhalte auf Bewerbox melden, die sie für rechtswidrig halten. Dies betrifft insbesondere Stellenanzeigen, Unternehmensprofile, Bewertungen und Antworten auf Bewertungen. Angemeldete Nutzer können hierfür die bei dem jeweiligen Inhalt vorgesehene Meldefunktion nutzen. Im Übrigen können Meldungen über das Kontaktformular unter https://bewerbox.de/de/kontakt oder per E-Mail an kontakt@bewerbox.de eingereicht werden. Die Meldung kann als „DSA-Meldung“ gekennzeichnet werden.

(2) Eine Meldung soll eine hinreichend genaue Beschreibung des beanstandeten Inhalts, insbesondere die Internetadresse oder einen Screenshot, eine Begründung der behaupteten Rechtswidrigkeit, den Namen und die E-Mail-Adresse des Meldenden sowie eine Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig sind. Bei Meldungen, die mutmaßlich Straftaten betreffen, kann auf die Angabe des Namens und der E-Mail-Adresse verzichtet werden.

(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang einer Meldung unverzüglich, soweit der Meldende Kontaktdaten angegeben hat. Der Anbieter prüft die Meldung sorgfältig, zügig, nicht willkürlich und objektiv. Er entscheidet, ob der gemeldete Inhalt entfernt, gesperrt oder belassen wird.

(4) Der Anbieter informiert den Meldenden und den von der Entscheidung betroffenen Nutzer, soweit dies rechtlich erforderlich und technisch möglich ist, über die getroffene Entscheidung und die wesentlichen Gründe hierfür.

(5) Nutzer und Meldende können gegen Entscheidungen des Anbieters über die Entfernung, Sperrung oder Belassung eines Inhalts innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann über das Kontaktformular unter https://bewerbox.de/de/kontakt oder per E-Mail an kontakt@bewerbox.de eingereicht werden. Der Anbieter bearbeitet Beschwerden sorgfältig, zügig, nicht willkürlich und objektiv. Über die Entscheidung über die Beschwerde informiert der Anbieter den Beschwerdeführer sowie den betroffenen Nutzer.

§ 14 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, die unter https://bewerbox.de/de/datenschutz abrufbar ist.

(2) Der Anbieter, Fahrer und Arbeitgeber verarbeiten personenbezogene Daten jeweils in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die ein Arbeitgeber im Rahmen einer Bewerbung, einer angenommenen Einladung oder einer Dokumentenfreigabe von einem Fahrer erhält.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Nutzer spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von einem Monat nach Empfang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Erfüllungsort für Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

(3) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(4) Soweit diese Nutzungsbedingungen in andere Sprachen übersetzt werden, ist im Fall von Widersprüchen oder Auslegungszweifeln die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 18 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart werden. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i. S. v. § 305 b BGB mit einem vertretungsbefugten Vertreter des Anbieters. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

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