Arbeit an Sonn- und Feiertagen – wann erlaubt, wann verboten?

Veröffentlicht am 17.08.2026 · 4 Min. Lesezeit

ZB

Bewerbox-Team

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Arbeit an Sonn- und Feiertagen – wann erlaubt, wann verboten?

In Deutschland ist der Sonntag ein heiliger Tag – im wahrsten Sinne des Wortes. Abgestellte Lkw auf den Autobahnen, geschlossene Geschäfte, Stille in den Städten. Aber nicht überall. Wenn du als Fahrer arbeitest, weißt du genau, dass die Route nicht nach Kalender fragt. Aber darf dein Arbeitgeber dich legal an einem Sonntag auf die Tour schicken? Und wie viel bekommst du dann? Hier erfährst du, welche Regeln im Transport und in der Leiharbeit gelten.

⚖️ Was sagt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)?

Die Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In § 9 steht klar: Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Art der Tätigkeit dies erfordert – und sie müssen gesetzlich oder per Verordnung genau festgelegt sein. Im Güterkraftverkehr gibt es eine solche Ausnahme: der Transport von Waren gilt als Tätigkeit, die nicht auf einen anderen Tag verschoben werden kann.

Aber die Ausnahme allein reicht nicht. Der Arbeitgeber muss zwei weitere Regeln beachten:

  • Sonntagsarbeit ist nur zulässig, wenn sie tatsächlich unerlässlich ist, um die Versorgung aufrechtzuerhalten (nicht „weil es uns gerade passt“).
  • Für jeden gearbeiteten Sonntag muss innerhalb der nächsten 2 Wochen (oder 4 Wochen in manchen Branchen) ein Ersatzruhetag gewährt werden.

Für Berufskraftfahrer gelten die speziellen Regeln der Verordnung EG 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten) sowie des deutschen Straßenverkehrsgesetzes. Danach gilt:

  • Sonntagsarbeit ist erlaubt, wenn sie für den Transport von Gütern oder Personen notwendig ist.
  • Es gelten jedoch die Ruhezeiten: nach sechs Arbeitstagen muss eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden folgen (in der Praxis fällt sie oft auf den Sonntag, kann aber auch an einem anderen Tag liegen, wenn der Sonntag gearbeitet wurde).
  • Wenn die wöchentliche Ruhezeit an anderen Tagen als dem Sonntag liegt, ist das zulässig, aber der Arbeitgeber muss einen Ersatzruhetag gewähren.

In der Leiharbeit (Zeitarbeit) gelten dieselben Vorschriften. Deine Zeitarbeitsfirma darf dich nicht ohne Ausnahmegrund an einem Sonntag zum Kunden schicken – und muss dir einen Ersatzruhetag geben.

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💶 Welche Zuschläge gibt es für Sonn- und Feiertagsarbeit?

Für Sonntagsarbeit steht dir ein Zuschlag (Zuschlag) zu. Die Höhe hängt vom Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab. Üblich sind:

  • 50 % Zuschlag auf den Stundenlohn für Sonntagsarbeit zwischen 0:00 und 24:00 Uhr.
  • An Feiertagen (z.B. Weihnachten, Ostern) steigt der Zuschlag oft auf 100 % oder mehr – manche Tarife sehen sogar 150 % vor.
  • Wenn du in der Nacht (23:00–6:00 Uhr) an einem Sonntag arbeitest, können sich die Zuschläge addieren – bis zu 75–100 %.

Viele Speditionen wenden die Tarifverträge der DGB–BAP oder DGB–iGZ für Leiharbeitnehmer an – dort sind die Zuschläge tabellarisch geregelt. Wichtig: Der Sonntagszuschlag ist bis zu 50 Euro pro Tag steuerfrei (bei 50 % Zuschlag) – das solltest du bei deiner Finanzplanung bedenken.

🎉 Und was ist mit gesetzlichen Feiertagen?

Die Feiertage in Deutschland sind je nach Bundesland unterschiedlich. Es gibt bundesweite Feiertage (z.B. Neujahr, Karfreitag, Weihnachten) und regionale (z.B. Heilige Drei Könige in Bayern). Die Regeln sind dieselben wie für Sonntage: Arbeitsverbot mit Ausnahmen für den Transport. An Feiertagen sind die Zuschläge in der Regel höher, und der Ersatzruhetag ist verpflichtend.

Achtung: Wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, steht dir nicht automatisch ein arbeitsfreier Tag unter der Woche zu – das hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab.

FAQ

Kann ich die Arbeit an einem Sonntag verweigern, wenn mein Arbeitgeber keinen triftigen Grund hat?

Ja. Wenn der Arbeitgeber keine Ausnahme nachweisen kann, die durch die Art der Tätigkeit gerechtfertigt ist, und keinen Ersatzruhetag gewährt, hast du das Recht, die Arbeit zu verweigern. Im Extremfall kannst du eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen.

Zählt die Sonntagsarbeit zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit?

Ja. Es gilt der allgemeine Grenzwert von 48 Stunden pro Woche (im Durchschnitt über 6 Monate), und im Transport zusätzlich – maximal 56 Stunden pro Woche am Lenkrad (gemäß Verordnung 561/2006). Der Sonntag hebt diese Grenzen nicht auf.

Gelten in der Leiharbeit andere Regeln?

Nein. Die Zeitarbeitsfirma muss dieselben ArbZG-Vorschriften einhalten. Wenn der Kunde (Einsatzbetrieb) Sonntagsarbeit verlangt, muss die Firma dies begründen und dir einen Ersatzruhetag gewähren.

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