Recht und Regeln

Punkte in Flensburg und Bußgelder für Lkw-Fahrer

Wie das Punktesystem in Flensburg funktioniert, was es mit EU-Führerschein bedeutet, wie Sie Ihren Punktestand prüfen und was Lkw-Verstöße kosten.

· Bewerbox-Redaktion · 7 Min. Lesezeit

Punkte in Flensburg und Bußgelder für Lkw-Fahrer
Illustration mit KI erstellt

Ein Bußgeld in Deutschland bedeutet nicht nur eine Zahlung. Bei schwereren Verstößen kommen Punkte im Register in Flensburg hinzu, manchmal auch ein Fahrverbot. Hier lesen Sie, wie das funktioniert, was das bei einem ausländischen Führerschein bedeutet und was typische Verstöße mit dem Lkw kosten.

Das ist eine allgemeine Information nach deutschen Vorschriften (Stand: Oktober 2026), keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Bußgeldbescheid oder Schreiben einer Behörde fragen Sie einen Anwalt oder Ihre Firma.

Wie funktionieren die Punkte in Flensburg?

Das Register führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Eingetragen werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsstraftaten und über Ordnungswidrigkeiten, die als sicherheitsrelevant gelten.

Für einen Verstoß gibt es:

  • 1 Punkt – für eine verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit,
  • 2 Punkte – für eine besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat,
  • 3 Punkte – für eine Straftat, bei der das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen hat.

Kleinere Verstöße (z. B. eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung) enden mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld ohne Punkte.

Was passiert bei weiteren Punkten?

Punkte Was die Behörde tut
1–3 nichts – die Punkte werden nur vorgemerkt
4–5 schriftliche Ermahnung
6–7 schriftliche Verwarnung
8 und mehr Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei 1 bis 5 Punkten können Sie einmal in fünf Jahren freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen – dann wird 1 Punkt abgezogen, wenn die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Seminar bei der Behörde eingeht.

Haben Sie die Fahrerlaubnis seit weniger als zwei Jahren und Ihren Wohnsitz in Deutschland, gelten zusätzlich die strengeren Regeln der Probezeit – Maßnahmen können früher als bei 8 Punkten folgen.

Wann werden Punkte gelöscht?

Grundsätzlich ab der Rechtskraft der Entscheidung:

  • Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt – nach 2 Jahren und 6 Monaten,
  • Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten und Straftat ohne Entziehung – nach 5 Jahren,
  • Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis – nach 10 Jahren, die aber erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnen (spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft).

Danach bleibt der Eintrag noch ein Jahr im Register (Überliegefrist). In dieser Zeit kann er noch für den Punktestand herangezogen werden, wenn ein weiterer Verstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen wurde. Während der Probezeit wird nicht vor deren Ende gelöscht.

Ich habe einen EU-Führerschein – betrifft mich das?

Die Vorschriften zum Fahreignungsregister knüpfen die Eintragung nicht an einen deutschen Führerschein – eingetragen werden rechtskräftige Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden.

Das Wichtigste: Bei einer Entziehung verlieren Sie das Recht, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Was mit dem Führerschein selbst passiert, hängt vom Wohnsitz ab:

  • Wohnsitz in Deutschland – ein EU-Führerschein ist bei der Behörde abzuliefern oder zur Eintragung vorzulegen; bei einem Fahrverbot wird er für dessen Dauer amtlich verwahrt,
  • Wohnsitz im Ausland – ein EU-Führerschein muss nach der Entziehung in Deutschland nicht abgeliefert werden.

Am einfachsten prüfen Sie, was über Sie eingetragen ist, mit einer kostenlosen Registerauskunft (siehe unten).

Wie prüfe ich meinen Punktestand?

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenlos:

  • per Post – Formular von kba.de ausdrucken, unterschreiben, Kopie von Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite) beilegen und senden an: Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg,
  • online – über die Website des KBA, wenn Sie einen Online-Ausweis, die AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone oder einen Kartenleser haben,
  • persönlich – im Auskunftspavillon des KBA, Fördestraße 16, 24944 Flensburg (mit Ausweis oder Reisepass).

Wohnen Sie im Ausland, geben Sie im Antrag die ausländische Anschrift an – die Auskunft wird dorthin geschickt. Auf Englisch erhalten Sie sie, wenn Sie das im Antrag vermerken.

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Typische Bußgelder für Lkw

Beträge und Punkte nach dem Bußgeldkatalog (BKatV) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). „Fahrverbot“ ist das Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen.

Geschwindigkeit – Kfz über 3,5 t und Fahrzeuge mit Anhänger

Überschreitung Innerorts Außerorts Punkte
bis 10 km/h 40 € 30 € –
11–15 km/h 60 € 50 € –
16–20 km/h 160 € 140 € 1
21–25 km/h 175 € 150 € 1
26–30 km/h 235 € + 1 Monat Fahrverbot 175 € 2 innerorts, 1 außerorts
31–40 km/h 340 € + 1 Monat Fahrverbot 255 € + 1 Monat Fahrverbot 2
41–50 km/h 560 € + 2 Monate Fahrverbot 480 € + 1 Monat Fahrverbot 2
51–60 km/h 700 € + 3 Monate Fahrverbot 600 € + 2 Monate Fahrverbot 2
über 60 km/h 800 € + 3 Monate Fahrverbot 700 € + 3 Monate Fahrverbot 2

Hinweis: Eine Überschreitung bis 15 km/h für mehr als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt kostet innerorts 160 € und außerorts 140 € – mit 1 Punkt. Höhere Beträge gelten für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte (ADR) und Busse mit Fahrgästen.

Weitere Verstöße

Verstoß Betrag Fahrverbot Punkte
Lkw über 3,5 t: weniger als 50 m Abstand auf der Autobahn bei über 50 km/h 80 € – 1
Überholverbot (Zeichen für Lkw) nicht beachtet 70 € – 1
Elektronisches Gerät (z. B. Handy) beim Fahren rechtswidrig benutzt 100 € – 1
Dasselbe mit Gefährdung 150 € 1 Monat 2
Keine Rettungsgasse gebildet (Autobahn oder Außerortsstraße) 200 € 1 Monat 2
Rettungsgasse unberechtigt benutzt 240 € 1 Monat 2
Lkw über 3,5 t: innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren 70 € – 1
Ladung im Lkw nicht richtig gesichert 60 € – 1
Lkw über 7,5 t auf dem äußerst linken Fahrstreifen bei Schnee- oder Eisglätte oder bei Sicht bis 50 m durch erheblichen Schneefall oder Regen 80 € – 1
Lkw über 7,5 t (oder Anhänger über 2 t) regelmäßig nachts, sonn- oder feiertags im geschützten Wohnbereich geparkt 30 € – –
Fahrt am Sonn- oder Feiertag trotz Fahrverbot 120 € – –

Der 50-m-Abstand und die Ladungssicherung gelten auch für Busse. Kommt eine Gefährdung oder ein Sachschaden hinzu, steigen die Beträge. Bei zu geringem Abstand über 80 km/h reichen die Bußgelder bis 320 € und 1 Punkt; über 100 km/h kommen ein Fahrverbot (bis 3 Monate) und 2 Punkte hinzu.

Die Beträge sind Regelsätze für fahrlässige Verstöße; bei Vorsatz können sie verdoppelt werden. Bei kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten (ADR) und Bussen mit Fahrgästen erhöhen sich die Bußgelder für zu geringen Abstand um die Hälfte; bei Geschwindigkeitsverstößen drohen Fahrverbot und 2 Punkte schon früher. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt, erhält in der Regel einen Monat Fahrverbot.

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot beschreiben wir in einem eigenen Ratgeber zum Lkw-Fahrverbot in Deutschland, die Bußgelder für Überladung im Artikel zur Überladung.

Sicherheitsleistung vor Ort

Haben Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt, kann im Straf- oder Bußgeldverfahren angeordnet werden, dass Sie eine Sicherheit für die zu erwartende Geldstrafe oder Geldbuße und die Kosten leisten und eine im Bezirk des zuständigen Gerichts wohnende Person zum Empfang von Zustellungen bevollmächtigen. Befolgen Sie das nicht, können Beförderungsmittel und andere Sachen beschlagnahmt werden, die Sie mit sich führen und die Ihnen gehören.

Was heißt das in der Praxis?

  • Fordern Sie ab und zu eine kostenlose Auskunft beim KBA an – besonders nach einem Bußgeld, für das es Punkte geben konnte.
  • Lesen Sie Schreiben deutscher Behörden sofort – gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
  • Bei Fahrverbot oder drohender Entziehung fragen Sie einen Anwalt – das betrifft Ihre Arbeit.

FAQ

Kommt jedes Bußgeld nach Flensburg?

Nein. Eingetragen werden rechtskräftige Entscheidungen über punktebewehrte Ordnungswidrigkeiten (bei einer Geldbuße ab 60 Euro oder einem Fahrverbot), jede Entscheidung mit Fahrverbot, Verkehrsstraftaten sowie Fahrerlaubnismaßnahmen wie eine Entziehung. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld ohne Punkte und ohne Fahrverbot wird nicht eingetragen.

Verschwinden die Punkte, wenn ich das Bußgeld zahle?

Nein. Die Zahlung löscht keine Punkte – sie verfallen erst nach den oben genannten Fristen.

Was kostet die Auskunft über meinen Punktestand?

Nichts. Die Registerauskunft beim KBA ist kostenlos – per Post, online oder persönlich in Flensburg.

Kann Deutschland mir meinen EU-Führerschein abnehmen?

Bei einer Entziehung erlischt Ihr Recht, in Deutschland zu fahren. Wohnen Sie in Deutschland, ist ein EU-Führerschein abzuliefern oder vorzulegen, bei einem Fahrverbot wird er amtlich verwahrt. Wohnen Sie im Ausland, muss ein EU-Führerschein nicht abgeliefert werden.

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