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Du bist krank und kannst nicht auf Tour. Erster Gedanke: Wer zahlt für diese Zeit? Zweiter: Reicht es bis zum Monatsende? In Deutschland ist das System einfach, aber es hat zwei Phasen – zuerst zahlt der Arbeitgeber, dann die Krankenkasse. Und wie viel du am Ende bekommst, hängt davon ab, wie lange du krankgeschrieben bist. Hier erfährst du, was dir zusteht und worauf du achten musst.
🏢 Die ersten 6 Wochen – der Arbeitgeber zahlt
Wenn du in Deutschland angestellt bist und krank wirst, zahlt dein Arbeitgeber für die ersten 6 Wochen (42 Kalendertage) dein Gehalt weiter. Das nennt sich Entgeltfortzahlung.
Wie viel bekommst du? 100 % deines normalen Gehalts. Der Arbeitgeber zahlt dir so viel, wie du in dieser Zeit verdient hättest – nach dem Entgeltausfallprinzip. Wenn du normalerweise 8 Stunden am Tag arbeitest, bekommst du für jeden Krankheitstag 8 Stunden bezahlt.
Voraussetzung: Du musst mindestens 4 Wochen bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sein. Wenn du im ersten Monat krank wirst, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung – dann zahlt sofort die Krankenkasse. Das ist die sogenannte Wartezeit.
Was gilt für Fahrer in der Zeitarbeit? Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma – sie zahlt dir für die ersten 6 Wochen Krankheit. Die Regeln sind genau dieselben. Es spielt keine Rolle, für welchen Kunden du fährst – entscheidend ist der Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma.
🏥 Nach 6 Wochen – die Krankenkasse springt ein
Wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert, endet die Pflicht des Arbeitgebers – und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.
Wie viel zahlt die Kasse? 70 % deines Bruttogehalts, aber maximal 90 % deines Nettogehalts. Das bedeutet:
- Sie berechnen 70 % deines durchschnittlichen Bruttogehalts.
- Sie prüfen, ob das 90 % deines Nettogehalts überschreitet.
- Es wird der niedrigere Betrag gezahlt.
Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) aus den letzten 12 Monaten werden in die Berechnung einbezogen.
Der gesetzliche Höchstbetrag für das Krankengeld liegt 2026 bei 135,63 Euro pro Tag. Wenn deine 70 % vom Brutto darüber liegen – bekommst du trotzdem nur den Höchstbetrag.
Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen – direkt vor der Auszahlung. Die Krankenversicherung selbst ist in dieser Zeit beitragsfrei.
📅 Wann genau beginnt das Krankengeld?
Das Krankengeld beginnt an dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. In der Praxis – weil die ersten 6 Wochen der Arbeitgeber zahlt – bekommst du das Krankengeld ab der 7. Woche.
Achtung: Wenn du innerhalb von 6 Monaten nach deiner Rückkehr an derselben Krankheit erkrankst, wird die 6-Wochen-Frist nur dann neu berechnet, wenn die Pause zwischen den Erkrankungen länger als 6 Monate war. Sonst kann die Krankenkasse früher einspringen.
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⏳ Wie lange gibt es Krankengeld?
Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit. Danach – wenn du immer noch nicht arbeiten kannst – kommt eine Rente wegen Erwerbsminderung in Frage.
📝 Was musst du tun?
- Geh zum Arzt – und hol dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Der Arzt übermittelt sie elektronisch an die Krankenkasse.
- Melde dich beim Arbeitgeber – dass du krank bist und ab wann. Die Frist hängt vom Vertrag ab (oft bis zum 3. Krankheitstag).
- Mehr musst du nicht tun – wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert, meldet sich die Krankenkasse von selbst bei dir wegen des Krankengeldes.
🚑 Was ist mit einem Arbeitsunfall?
Wenn die Krankheit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht, gelten andere Regeln – statt der Krankenkasse zahlt die Berufsgenossenschaft. Die Höhe ist ähnlich, aber die Procedure ist anders – du meldest es dem Arbeitgeber, und er meldet es dem Unfallversicherer.
FAQ
Kann mich mein Arbeitgeber während der Krankheit kündigen?
Nein. In Deutschland gilt der Kündigungsschutz im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber darf dich nicht allein wegen deiner Krankheit kündigen.
Was ist, wenn ich im ersten Monat krank werde?
In den ersten 4 Wochen der Beschäftigung hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung – du bekommst sofort Krankengeld von der Krankenkasse.
Muss ich das Krankengeld versteuern?
Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es kann deinen Steuersatz für andere Einkünfte erhöhen. Die Sozialbeiträge werden abgezogen.
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